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Alles über die nachhaltige Mobilitätspauschale

Die nachhaltige Mobilitätspauschale (Sustainable Mobility Package, SMP) wurde am 11. Mai 2020 eingeführt, damit Beschäftigte des privaten und öffentlichen Sektors eine Entschädigung für den Weg zur Arbeit erhalten, den sie mit einem nachhaltigen und sauberen Verkehrsmittel zurücklegen.

Alles über die nachhaltige Mobilitätspauschale

Was ist die Pauschale für nachhaltige Mobilität (Sustainable Mobility Package, SMP)?

Die wichtigste Maßnahme des Gesetzes LOM-Gesetz (Loi d'Orientation des Mobilités - Gesetz zur Ausrichtung der Mobilität).Die Pauschale für nachhaltige Mobilität ist ein Anreiz für Arbeitgeber, einen Teil oder die Gesamtheit der Kosten für die Fahr ten ihrer Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zu übernehmen. Die wichtigste Bedingung ist, dass die Fahrten mit einer sanften Mobilitätslösung zurückgelegt werden, die umweltfreundlicher und kostengünstiger als das eigene Fahrzeug ist.

Die Pauschale für nachhaltige Mobilität ersetzt dann zwei ursprünglich eingeführte Regelungen: die Kilometerentschädigung für Fahrräder (IKV) und die Mitfahrentschädigung.

Wer kann die Pauschale für nachhaltige Mobilität in Anspruch nehmen?

Die Pauschale für nachhaltige Mobilität steht allen Erwerbstätigen im Privatsektor, aber auch allen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes offen. Die Anwendungsmodalitäten und die Beträge variieren jedoch je nach Sektor. So kann zwar die Mehrheit der Arbeitnehmer von der Pauschale profitieren, sie ist jedoch nicht zugänglich für Personen, die von :

  • Eine Dienstwohnung an ihrem Arbeitsplatz ;
  • Ein Dienstfahrzeug ;
  • Einen kostenlosen Pendelbus zwischen ihrem Wohnort und ihrem Arbeitsplatz ;
  • Kostenlose Beförderung durch den Arbeitgeber ;
  • Eine Sonderzulage aus dem Dekret Nr. 83-588.

Verkehrsmittel, die für die Pauschale für nachhaltige Mobilität in Frage kommen

Auch hier unterscheidet sich die Regelung je nach Sektor. Im privaten Sektor kann die Pauschale für nachhaltige Mobilität von allen Personen in Anspruch genommen werden, die die folgenden Verkehrsmittel benutzen:

  • Das Fahrrad mit oder ohne elektrische Unterstützung ;
  • Free-Floating-Fortbewegungsarten, wie das Ausleihen von Elektrorollern oder -scootern ;
  • Fahrgemeinschaften ;
  • Öffentliche Verkehrsmittel (außer solchen, die Anspruch auf eine pick-up zu 50 % des Abonnements geben) ;
  • Emissionsarme Fahrzeuge im Carsharing (Elektro-, Hybrid- oder Wasserstofffahrzeuge).

Auf der Seite des privaten Sektors können nur Fahrgemeinschaften und Elektro- oder mechanische Fahrräder die Pauschale für nachhaltige Mobilität in Anspruch nehmen, sofern sie an mindestens 100 Tagen im Jahr für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz genutzt werden.

Nachhaltige Mobilitätspauschale: Betrag, Finanzierung und Auszahlung

Das LOM-Gesetz schreibt keine Untergrenze für die Festlegung der Pauschale für nachhaltige Mobilität vor. Somit liegt die Höhe der Pauschale für nachhaltige Mobilität im Ermessen des Arbeitgebers. Sie unterliegt jedoch einer Obergrenze, die je nach Sektor variiert :

  • 500 € pro Jahr und Arbeitnehmer für den Privatsektor ;
  • 200 € pro Jahr und Bedienstetem für den öffentlichen Sektor.

Arbeitgebern im privaten Sektor steht es frei, ein FMD von mehr als 500 € zu gewähren, aber in diesem Fall unterliegt der Teil, der den Höchstbetrag übersteigt, nicht derEinkommenssteuerbefreiung.

Die Pauschale für nachhaltige Mobilität wird im privaten Sektor vollständig vom Arbeitgeber getragen, wie dies bereits bei der Verkehrsmittelprämie der Fall ist. Die Auszahlung kann monatlich erfolgen und auf der Gehaltsabrechnung vermerkt werden, sie kann aber auch in Form eines Mobilitätstickets (wie der Restaurantgutschein ) gewährt werden. Die Pauschale hat dann die Form eines entmaterialisierten Zahlungsbelegs mit einem vorausbezahlten Betrag, mit dem der Arbeitnehmer seine Mobilitätskosten decken kann.

Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten das GMD im Jahr nach der Antragstellung ausgezahlt. Wenn die Person mehrere Arbeitgeber hat, wird der Betrag proportional zu den für jeden Arbeitgeber geleisteten Arbeitsstunden aufgeteilt.

Die nachhaltige Mobilitätspauschale: eine verpflichtende Einrichtung?

Die nachhaltige Mobilitätspauschale: eine verpflichtende Einrichtung?

Die Pauschale für nachhaltige Mobilität ist freiwillig, und ihre Einführung liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Die Entscheidung erfolgt einseitig nach Rücksprache mit dem Sozial- und Wirtschaftsausschuss (Comité Social et Économique, CSE). Das LOM-Gesetz schreibt jedoch vor, dass die GDM jedes Jahr im Rahmen der obligatorischen jährlichen Verhandlungen (NOA) zwischen dem Unternehmen und den Sozialpartnern diskutiert und in Betracht gezogen werden muss.

Sobald das GFD in einem Unternehmen eingeführt ist, muss es dann allen berechtigten Arbeitnehmern gleichmäßig zugute kommen.

Was den öffentlichen Sektor betrifft, so hat sich der Staat als Arbeitgeber bereits verpflichtet, den GFD für alle seine anspruchsberechtigten Bediensteten einzuführen.

Die verschiedenen Fälle von pick-up der Pauschale für nachhaltige Mobilität

DieGewährung der FMD hängt von vielen Kriterien ab. Sobald die Bedingungen für die Verkehrsarten erfüllt sind, muss die Pauschale dann im Einzelfall berechnet werden.

Das GFM für einen Teilzeitbeschäftigten

Wenn der Arbeitnehmer eine Arbeitszeit von mindestens 50 % der gesetzlichen Wochenarbeitszeit hat, dann erhält er den vollen FMD. Wenn seine Arbeitszeit weniger als 50 % beträgt, erfolgt die Berechnung proportional zur Anzahl seiner Arbeitsstunden im Verhältnis zu einer Halbtagsstelle.

Die Berechnung erfolgt auch proportional für öffentliche Bedienstete, die im Laufe des Jahres eingestellt oder im Laufe des Jahres aus dem Dienst gestrichen wurden.

Das GFM für Berufstätige mit mehreren Arbeitsorten

Ein Arbeitnehmer oder Bediensteter, der einem einzigen Arbeitgeber untersteht, aber mehrere Dienstorte hat, hat Anspruch auf BDM für alle Fahrten, die zwischen seinem Wohnort und seinen Arbeitsstätten erforderlich sind, aber auch für Fahrten zwischen den verschiedenen Arbeitsstätten.

Die Kumulierungsregeln der Pauschale für nachhaltige Mobilität

Vor der Einführung der Pauschale für nachhaltige Mobilität gab es andere Regelungen, mit denen ein Teil der Reisekosten von Berufstätigen übernommen werden konnte. Während das IKV und die Pauschale für Fahrgemeinschaften abgeschafft wurden, können andere weiterhin mit der GDF kumuliert werden. Diese Kumulierungen sind jedoch im öffentlichen Dienst nicht möglich und betreffen nur den Privatsektor.

Die Kumulierung von GDF und Beteiligung an öffentlichen Verkehrsmitteln

Es ist möglich, das GDM mit der obligatorischen Beteiligung an Abonnements für öffentliche Verkehrsmittel und geteilte Fahrräder zu kumulieren. Der Steuervorteil wird jedoch auf der Kumulierung der beiden Beihilfen beruhen, mit einer Obergrenze von 500 € pro Jahr.

Die Kumulierung von GDF und Treibstoffkosten

Auch hier ist eine Kumulierung zwischen FMD und pick-up der Treibstoffkosten möglich. Die Grenze für die Steuerbefreiung ist für beide Regelungen ebenfalls auf 500 € pro Jahr begrenzt.

Die Kumulierung von GDF und Kilometergeld

Die Kumulierung von GDM und Kilometergeld ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Bei Fahrgemeinschaften hat beispielsweise nur der Fahrer Anspruch auf das GVM und die Kilometerpauschale. Denn nur wenn der Gewerbetreibende sein Privatfahrzeug benutzt, hat er Anspruch auf die Entschädigung.

Die Pauschale für nachhaltige Mobilität soll nachhaltige Fortbewegungsarten fördern, wie es beim Transport auf Abruf (TAD) der Fall ist.

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